Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Auftragsbedingungen
der Firma Wöller Gartenbau, Inhaber Kurt Wöller,
Am Schmiedberg 5, 89561 Dischingen-Ballmertshofen

 

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1. Unsere Liefer- und Auftragsbedingungen legen wir hiermit unseren Angeboten und Vereinbarungen mit unseren Kunden und Auftraggebern zugrunde. Wir legen diese in unserem Geschäftsbetrieb aus. Für unsere Kunden sind sie auf Anforderung jederzeit erhältlich. Sollte nichts anderes vereinbart sein, richten sich auch die Folgeaufträge nach unseren für den Hauptauftrag geltenden Liefer- und Auftragsbedingungen.

1.2. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner. Auch soweit wir den Bedingungen nicht widersprechen, wird deren Geltung nur soweit zugestimmt wie eine schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt.

 

2. Vertragsschluss

Die Gültigkeit unseres Angebots ist wegen der saisonalen Ausführungsmöglichkeiten, der Witterungsverhältnisse und der unterschiedlichen Verfügbarkeiten der von uns zu liefernden Pflanzen und Waren auf zwei Wochen begrenzt.

Bestellungen unserer Kunden, denen keine schriftlichen Angebote unsererseits zugrunde liegen, können wir innerhalb von sieben Tagen nach Eingang ablehnen. Die Ausführung der Bestellung behalten wir uns je nach den Witterungs- oder saisonalen Begebenheiten vor. Sollte die Durchführung des Auftrages in der laufenden Saison nicht möglich sein, bleibt unser Kunde an den Auftrag bis zum Ablauf der nächsten Saison, in der eine Ausführung möglich ist, gebunden. Einer förmlichen Annahme der Bestellung unseres Kunden bedarf es nicht.

Falls in der kommenden Saison eine Lieferung durch unsere eigenen Lieferanten aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben nicht möglich ist, sind wir berechtigt, den Auftrag zurückzugeben. In diesem Falle verpflichten wir uns, unserem Kunden die Nichtverfügbarkeit unverzüglich mitzuteilen und die von unserem Kunden erbrachten Leistungen zu erstatten.

Sofern unsere Kunden Bestellungen auf elektronischem Wege erteilen, wird der Auftrag von uns gespeichert. Auf Verlangen erhalten die Kunden eine Bestätigung.

 

3. Lieferung, Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, unserem Kunden den Verkaufsgegenstand außer Haus anzuliefern. Alle Preise gelten ab Beladungsort (bei Holz unsere Betriebsstätte Ballmertshofen, bei Pflanzen beim externen Erzeuger). Auch ohne besonderen Auftrag sind wir berechtigt, die Be-, Entlade- und Transportkosten sowie Besonderheiten bezüglich Verpackung und Transport gesondert in Rechnung zu stellen. Unsere Preise gegenüber dem Verbraucher verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gegenüber Unternehmern gelten ohne die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Diese trägt der Unternehmer gesondert.

Beim Versendungskauf wählen wir den geeigneten Transporteur aus. Wir sind sodann berechtigt, dessen Kosten unserem Kunden mit einem Aufschlag von 10 % weiterzubelasten.

Wir sind berechtigt, unsere Lieferungen in Teillieferungen zu erbringen. Für diesen Fall können wir auch entgegen den ursprünglichen Zahlungsbedingungen Abschlagszahlungen innerhalb der für die Zahlungsziele gesetzten Fristen verlangen. Sollten keine ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen über die Zahlung getroffen worden sein, sind unsere Waren spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung zu bezahlen.

Aufrechnungsansprüche unserer Kunden, die Verbraucher sind, können gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist auf dasselbe Vertragsverhältnis beschränkt.

Im kaufmännischen Rechtsverkehr schließen wir die Ausübung eines Leistungs-, Verweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechtes uns gegenüber aus, soweit wir nicht von unserem Unternehmerkunden bereits ein Entgelt erhalten haben, das dem Teil des Wertes unserer Leistung entspricht.

3.2. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten unseres Kunden.

3.3. Tritt in den Vermögensverhältnissen unseres Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder nach unserer Wahl von der Erstellung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben unseres Kunden sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

 

4. Gefahrübergang, Versand und Verpackung

4.1. Ist unser Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den von uns beauftragten Spediteur oder Frachtführer oder der mit der Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.

4.2. Ist unser Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften oder gelieferten Ware mit der Übergabe der Waren an den Kunden über.

4.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzuge der Annahme ist.

4.4. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unserer Kunden abgeschlossen.

4.5. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis und mit einem Aufschlag von 10 % versandt. Mehrwegverpackungen, z.B. Gitterboxen, Europaletten bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden.

4.6. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können unserem Kunden nachberechnet werden, soweit darüber nicht eine ausdrückliche anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

4.7. Über die Verwendung des Transportmittels und die von diesem zu benutzende Strecke entscheiden wir nach freiem Ermessen.

 

5. Lieferpflichten

5.1. Im Falle witterungsbedingter Einschränkungen wie Dürre, Frost, Hagel, Feuchtigkeit, Sturm sowie anderen unvorhergesehenen oder unverschuldeten Umständen wie Seuchen, Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Krieg oder Katastrophen sowie behördlichen Eingriffen verlängert sich die Lieferfrist über die Dauer der Behinderung hinaus auf die nächstmögliche Saison. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung auch in der nächsten Saison nicht möglich, werden wir von der Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz gegen uns nicht geltend machen.

5.2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.

5.3. Teillieferungen sind jederzeit, soweit die Interessen unseres Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden, möglich.

 

6. Maße und Muster

Sämtliche Maße sind Circa-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 15 % nach oben oder unten sind zulässig. Soweit es sich nicht um ein Pauschalangebot handelt, werden die Preise nach Aufmaß ermittelt. Umfang, Aussehen und Farben von etwaigen Pflanzen, die besichtigt wurden, stellen keine Sollbeschaffenheit sondern unverbindliche Ansichtsexemplare dar; gleiches gilt für Holzlieferungen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.

7.2. Unser Eigentum an der Vorhaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück unterbringt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

7.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 8.2. und 8.3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

7.5. Als Unternehmer ist unser Kunde berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Sollforderungen tritt der Unternehmer hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

7.6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so erwerben wir an der vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen Ware. Gleiches gilt für die aus dem Verkauf dieser Ware entstehenden Forderungen gegenüber Dritten.

 

8. Garantie und Gewährleistung

8.1. Unserem Kunden haften wir dafür, dass die von uns gelieferte Ware ortsüblicher mittlerer Beschaffenheit entspricht. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die von uns gelieferten Pflanzen auf von uns nicht selbst gelieferten Böden anwachsen.

Unsere Haftung schließen wir aus, wenn die von uns gelieferten Pflanzen nicht in die richtige Pflanztiefe gebracht oder nicht richtig gedüngt oder bewässert werden.

Für Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Sturm, Schädlingsbefall und Seuchen leisten wir keinen Ersatz und schließen eine Haftung aus.

Sollten die von uns eingepflanzten oder gelieferten Pflanzen nicht genutzt werden können, besteht kein Recht auf Nutzungsausfall.

8.2. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung übernommen.

8.3. Ist unser Kunde Unternehmer, leisten wir diesem nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.4. Falls unser Kunde Unternehmer ist, hat er uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von acht Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Diese ist uns nachzuweisen.

Im Privatkundengeschäft müssen uns unsere Kunden innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel umgehend schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt unser Kunde diese Unterrichtung, erlöschen Gewährungsleistungsrechte nach Ablauf von zwei Monaten nach Feststellung der Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft unseren Kunden.

Wählt der Kunde, der Unternehmer ist, wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

8.5. Für die Kunden die Unternehmer sind, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für unsere Privatkunden beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

8.6. Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Rosensorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Unternehmer als Käufer dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden sowie die erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im Ausland zu unterlassen. Ist unser Kunde Unternehmer verpflichtet er sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahmen auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.

Wir haften nicht für eine gesundheitswidrige Verwendung oder einen sachwidrigen Gebrauch unserer Produkte.

Schadensersatzansprüche unserer Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Ist unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

Das selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Lieferungs- und Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.